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Nachweisbarkeit

Der Nachweis psychotroper Substanzen geschieht hauptsächlich auf 4 Arten:

  • Nachweis im Speichel
  • Nachweis im Serum
  • Nachweis im Urin
  • Nachweis im Haar

Die praktikabelste Methode ist der Nachweis im Urin, sie ist am wenigsten invasiv, es existieren Schnelltests, doch können auch genauere Analysen via spezialisierte Labors erfolgen. Die Nachweisbarkeit von Drogen im Serum ist nur von sehr kurzer Dauer. Haarproben sind aufwendig und teuer, werden aber von spezialisierten Labors, insbesondere von den Laboratorien der Institute für Rechtsmedizin, angeboten.

  • Die Ergebnisse von Drogenscreenings und deren Interpretation benötigen Fachwissen! So können z.B. Kreuzreaktionen (artfremde, aber strukturähnliche Substanzen, die ein "falsch" positives Ergebnis hervorbringen), Trinkmengen (Verdünnung des Urins durch Aufnahme von Wasser (Kreatininwert beachten!)), unterschiedliche Halbwertszeiten der Substanzen, Konsummengen und -frequenz, pH-Wert des Urins und Intervall zur letzten Konsumeinheit das Ergebnis des Tests massgeblich beeinflussen.
    Es werden heute Teststreifen hergestellt, die zum Nachweis von psychoaktiven Substanzen sowohl in Körperflüssigkeiten (Speichel, Schweiss, Urin, Blut) als auch auf Oberflächen herangezogen werden können.
  • Die Indikation für Drogenanalysen können unterschiedlich sein. So können sie diagnostische Bedeutung besitzen (insbesondere bei unklarem Mischkonsum, aussergewöhnliche Nebenwirkungen des Konsums), sie können im Verlauf zur Motivation bzw. Aufrechterhaltung einer Abstinenzphase gelten oder im Rahmen von juristischen oder verkehrsmedizinischen Massnahmen zur Überprüfung einer Abstinenz dienen.
  • Urinproben ermöglichen Aussagen über ein kurz- bis mittelfristiges Zeitfenster. Um Aussagen über ein längerfristiges Zeitfenster zu erhalten, werden Haaranalysen durchgeführt.
  • Genügt es die Urinproben auf fraglichen Substanzkonsum zu untersuchen, wird primär ein immunologischer Suchtest durchgeführt. Fällt dieser positiv aus und wird der Konsum bestritten, muss im Urin (oder im Serum) die Bestätigungsanalyse erfolgen (Urinprobe asservieren).

WICHTIG: Angegebene Zeitintervalle sind nur als “grober“ Richtwert zu verstehen. Die individuellen Schwankungen sind aus unterschiedlichen Gründen gross.

Substanz

Nachweisbarkeit im Urin

Nachweisbarkeit im Serum

Amphetamine

Methamphetamin

LSD

Psilocybin

MDMA/Ecstasy

GHB/GBL

2 - 4 Tage

2 - 4 Tage

2 - 4 Tage

2 - 4 Tage

1 - 4 Tage

Speziallabor: bis 12 h

8 - 30 h

1 Tag

bis 2 h

wenige h

bis 24 h

Speziallabor: bis 8 h

 

Speichel

Speicheltest sind einfach durchführbar, in dem ein Abstrich entnommen wird. Verschiedene Substanzen lassen sich innerhalb einer Reaktionszeit von 3 bis 5 Minuten nachweisen. Das erfasste Zeitfenster ist kurz. Mittels einer immunologischen Reaktion können psychotrope Substanzen (u.a. Amphetamine und andere Designerdrogen) nachgewiesen werden. Im Speicheltest sind nicht alle Substanzen gleich gut nachweisbar. So werden Amphetamine im Speichel gut erfasst, Cannabis und Benzodiazepine sind hingegen schlecht messbar. Zur Abstinenzkontrolle eignen sich Speicheltests nicht, da das Zeitfenster für den Erfassungszeitraum zu eng ist.

Serum

Der Nachweis im Serum kann als sichere Methode bei Intoxikationen oder zur Bestätigung eines Schnelltest dienen. Sie ist genau, die Substanzen sind relativ zur Urinprobe kürzer nachweisbar. Ausserdem ist es eine invasive Methode.

  • Amphetamin: Nachweiszeit ca. 8-30 Stunden
  • MDMA, MDA, MDE/MDEA: Nachweiszeit ca. 24 Stunden
  • GHB/GBL: Nachweiszeit bis ca. 6-8 Stunden (Spezifische Analyse)
  • Kokain: bis 24 Stunden (Abbauprodukte bis 2 Tage)
  • LSD: bis zu 12 Stunden nachweisbar (Spezifische Analyse)
  • Cannabis: bis zu 12 Stunden, bei regelmässigem Konsum bis zu 3 Wochen oder auch mehr nachweisbar
  • Opiate/Opioide siehe im Kapitel Heroin

Urin

  • Je nach ph-Wert kann Amphetamin und Methamphetamin zwischen 1-4 Tage nachgewiesen werden. Man beachte: Bei alkalischem Urin (ph > 7) ist die Amphetamin-Ausscheidung verlangsamt, bei saurem Urin beschleunigt. Für beide Substanzen liegen "Urinschnelltests" vor.
  • Für MDMA, MDA, MDE/MDEA sind Urinschnelltests vorhanden. Nachweisbarkeit ph-abhängig zwischen 1-4 Tagen.
  • GHB/GBL-Nachweis: bis zu ca. 12 Stunden (Der Nachweis muss über ein spezialisiertes Labor erfolgen, da kein Urinschnelltest verfügbar ist!)
  • Ketamin: im Urin 2–4 Tage nachweisbar (Der Nachweis muss über ein spezialisiertes Labor erfolgen, da kein Urinschnelltest verfügbar ist!)
  • LSD: im Urin zwischen 2-4 Tage nachweisbar
  • Cannabis: bis zu 30 Tagen, bei regelmässigem Konsum bis zu 3 Monaten nachweisbar! Cannabispassivrauch führt nicht zu einer positiven Urinkontrolle (Ausnahme extreme Exposition im Auto/kleiner Raum).
  • Kokain: 2-4 Tage
  • Opiate/Methadon: 2-4 Tage (s. Kapitel Heroin)

Haar

  • Vorteile der Haaranalyse sind das grosse zeitliche Erfassungsfenster von ca. 6 Monaten. Der durchschnittliche Konsum über diese Zeitspanne kann so erfasst werden, so eignet es sich zur Abstinenzkontrolle. Der Nachweis ist sicherer als bei Urinproben, im Vergleich entfallen für die Betroffenen die häufigen und kurzfristigen Aufgebote zur Urinkontrolle, der Preis liegt dagegen deutlich höher. Dieser relativiert sich jedoch bei notwendigen engmaschigen Urinkontrollen über dieselbe Zeitspanne.
  • Faustregel: Haarwachstum etwa 1 cm/Monat (0.8-1.4cm); benötigt werden in der Regel Haare in der Länge von 5 cm, um eine Aussage für die letzten 6 Monate machen zu können.
  • Mit einer Haaranalyse lassen sich routinemässig eine breite Palette an Substanzen nachweisen: so z.B. Opiate einschliesslich Codein und Dihydrocodein, Opioide, Kokain, Amphetamine (inkl. Methamphetamin), MDMA, MDEA und MDA. Bei Bedarf kann auch eine Analyse auf GHB erfolgen. Die Haarprobe eignet sich auch für das Erfassen eines längerfristigen Alkoholkonsums.
  • Medikamente: Im Rahmen der Haaranalyse können auch gängige suchterzeugende zentralwirksame Medikamente (Benzodiazepine / „Z-Substanzen“) und bei Bedarf auch Antidepressiva oder Neuroleptika geprüft werden.
  • Der Nachweis von Cannabis im Haar birgt ein Problem: Cannabinoide (THC) können im Haar zwar gut erfasst werden, es kann aber keine Aussage gemacht werden, ob das Cannabis konsumiert wurde, oder ob ein Kontakt mit Cannabisrauch stattgefunden hat. Dies kann nur mittels einer weiteren speziellen Untersuchung auf THC-Carbonsäure geprüft werden, da dieses Abbauprodukt von THC eine Körperpassage beweist. Allerdings ist für die Untersuchung eine getrennte, aufwendige Aufarbeitung und Messung notwendig und steht (noch) nicht als Routineverfahren zur Verfügung.
  • Für LSD gibt es bisher noch keine zuverlässige Routinemethode. Das liegt unter anderem daran, dass dieser Wirkstoff nur in einer kleinen Menge von 20-100 Mikrogramm aufgenommen wird.

Weitere Anmerkungen zu Nachweismethoden

  • GHB kann zurzeit nur mittels chromatographischen Verfahren in spezialisierten Labors nachgewiesen werden.
  • Zum Nachweis von Poppers sind zurzeit keine immunologischen Bestimmungen möglich.
 

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