Elektronische Zigarette
- Die elektronische Zigarette (E-Zigarette) und die elektronische Zigarre enthalten keinen Tabak.
- E-Zigaretten ohne Nikotin können in der Schweiz seit ihrem Bestehen frei verkauft werden. Seit dem 24. April 2018 sind auch nikotinhaltige Liquids zugelassen. Das Bundesverwaltungsgericht hat ein entsprechendes Verbot aufgehoben. Dies, nachdem eine Herstellerfirma Beschwerde eingelegt hatte gegen die entsprechende Verfügung des Bundesamtes für Lebensmittel und Veterinärwesen (BLV) aus dem Jahr 2015. Da bis auf Weiteres die Grundlagen für die Regulierung von nikotinhaltigen Liquids fehlen, unterliegen diese – im Rahmen des Cassis-de-Dijon-Prinzips – den Bestimmungen der EU-Richtlinie für Tabakerzeugnisse. Sie enthält Vorgaben zu Warnhinweisen, Inhaltsstoffen und Grösse der Behälter.
- Die Auswirkungen auf die Gesundheit sind unklar. Insbesondere die chemische Zusammensetzung der eingeatmeten Substanzen und deren Giftigkeit geben zu reden; die Schädlichkeit ist noch wenig erforscht.
- E-Zigaretten können beim Rauchstopp oder bei der Konsumreduktion unterstützend sein. Bisherige Studien (Stand 2014) weisen methodologische Einschränkungen auf und deren Resultate sind uneinheitlich. In dem Artikel «»Tabakentwöhnung - Wirksame Methoden und Platz der elektronischen Zigarette» von Jean Paul Humair, Service de Médecine de premier recours, Hôpitaux Universitaires de Genève im Primary and Hospital Care vom Herbst 2018 werden Nutzen, Hindernisse und Möglichkeiten aufgezeigt. Dazu auch ein Factsheet zur elektronischen Zigarette.
- Weitere Informationen:
- siehe Stop-tabac.ch
- die Stellungnahme der Eidg. Kommission für Tabakprävention zu E-Zigaretten (Sept 2016)
- das Positionspapier der Föderation der Suchtfachleute zu den E-Zigaretten und Vaporisatoren: VERDAMPFEN STATT VERBRENNEN
- Factsheet von Sucht Schweiz zur E-Zigarette von Typ Juul
Schwangerschaft
- Nach aktuellem Wissensstand muss vom Gebrauch von E-Zigaretten abgeraten werden.
- E-Zigaretten rauchende Frauen, die schwanger sind oder schwanger werden wollen, sollten wenn immer möglich den Gebrauch stoppen resp. nach Bekanntwerden der Schwangerschaft so schnell wie möglich aufhören.
- Empfehlenswerte validierte Interventionen und Behandlungen: vgl. Kapitel zu den Rauchstopphilfen.
- Der Gebrauch von E-Zigaretten ist dann vertretbar,
- wenn das Risiko eines Rückfalls in den Gebrauch herkömmlicher Zigaretten besteht
- wenn die Unterstützungen für einen Rauchstopp unwirksam blieben.
- Auch wenn sich die folgende Referenz nicht spezifisch auf Schwangere bezieht, kann man sich auf die Empfehlungen in Tabelle 1 stützen:
Jacot-Sadowski I., Humair JP., Cornuz J. (2017) Vaporette (ou cigarette électronique) : quelles recommandations pour le fumeur en 2017 ? Rev Med Suisse ; volume 13. 1181-1185 (französisch).