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06.04.23: Artikel in der Schweizerischen Ärztezeitung, 2023;104(1415):10-13 von Daniel Saraga: Heilende Drogen; Psychedelika - Die Studien scheinen vielversprechend, viele Therapeuten sind überzeugt, dass es funktioniert: mit Drogen psychische Erkrankungen wie Depressionen und posttraumatischen Stress behandeln. Psychedelika-unterstützte Therapien sind in der Schweiz auf dem Vormarsch – in der Forschung, aber auch in den Praxen.
05.04.23: Die Schweizerische Gesellschaft für Suchtmedizin SSAM hat 4 neue Positionspapiere veröffentlicht: Benzodiazepine (siehe auch Kapitel Benzodiazepine), Anabole Steroiden (siehe auch Kapitel Medikamente), Leitfaden zum Verfassen eines IV-Berichtes und Versicherungspsychiatrie (siehe auch Kapitel Alkohol und Opioide).
30.03.23: Artikel in der Schweizerischen Ärztezeitschrift, 2023;104(13):26-28 von Salomé Steinle, Stellvertretende Abteilungsleiterin Public Health bei FMH: Online-Fortbildung Motivational Interviewing - Wirksame Gesprächsführung. Oft wird eine Arztpraxis wegen neu auftretender somatischer Beschwerden aufgesucht. Während einer Konsultation kann das Praxisteam zum Beispiel Verhaltensweisen wie hyperkalorische Ernährung, Alkohol- oder Tabakkonsum anamnestisch feststellen und zur Verhaltensänderung motivieren. Um präventive Aspekte umzusetzen, sind patientenzentrierte Kommunikations- und Beratungsmethoden entscheidend.
27.03.23: Fortbildung der Arud, Zentrum für Suchtmedizin vom 01. - 03.06. in Zürich zum Thema Sexualität in der ärztlichen und psychologischen Arbeit, weitere Infos siehe hier.
03.03.23: Der Bundesrat eine Anpassung der Regelung zur heroingestützten Behandlung (HeGeBe) beschlossen. Bisher konnte die Behandlung nur in einer Facheinrichtung erfolgen. Neu werden die Patientinnen und Patienten zwar weiterhin von einem Fachzentrum begleitet, können das Medikament aber auch in einer Apotheke oder einer anderen geeigneten Einrichtung beziehen. Dies wird den Bedürfnissen von Personen gerecht, die nicht in der Lage sind, zwei- bis dreimal täglich ein Fachzentrum aufzusuchen, etwa aufgrund ihres Alters, wegen einer Krankheit oder aufgrund der räumlichen Entfernung. Die Verantwortung für die Behandlung liegt jedoch weiterhin beim Fachzentrum. Zudem wird mit der Änderung die Möglichkeit eingeführt, in bestimmten Fällen mehrere Tagesdosen auf einmal abzugeben. Diese Massnahme knüpft an die befristete Regelung an, die im Rahmen der Bekämpfung von Covid-19 zur Anwendung kam und sich bewährt hat. Sie soll die therapeutische Begleitung der Patientinnen und Patienten verbessern und ihre Wiedereingliederung erleichtern. Die Verordnungsänderung tritt am 1. April 2023 in Kraft.