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Medikamente und Fahrtauglichkeit

  • Fragen bezüglich Fahrfähigkeit1 und Fahreignung2 unter Medikamenteneinfluss sind in der Hausarztpraxis häufig, aber oft nicht einfach zu beantworten und können für die Ärztin oder den Arzt juristische Folgen (Haftbarkeit) haben. Hinweise zum Thema Anzeigerecht der Ärztin/des Arztes (keine Anzeigepflicht) sind im eidg. Strassenverkehrsgesetz Art. 15d1 Abklärung der Fahreignung oder der Fahrkompetenz festgehalten.
  • Eine umfassende Aufklärung der Patientin oder des Patienten hinsichtlich medikamentöser Behandlung, inkl. allfälliger Beeinträchtigungen der Fahrfähigkeit durch die betreffende Medikation ist wichtig, ebenso die entsprechende Dokumentation in der Krankengeschichte und gegebenenfalls schriftliche Quittierung der Anweisung nicht zu fahren, bis zum Widerruf. 
  • Ein Dilemma besteht darin, dass der Verzicht auf die Teilnahme am Strassenverkehr oft nicht kompatibel mit dem Erhalt / der Wiedererlangung der Arbeitsfähigkeit ist, was aus gesamttherapeutischer Sicht meist ungünstig ist.
  • Grundsätzlich sind abhängigkeitserzeugende psychotrope Medikamente bei einer vorbestehenden bekannten Suchtmittel-Problematik (Missbrauch/Abhängigkeit von Alkohol, Drogen, Medikamenten) eigentlich kontraindiziert (siehe im Kompendium unter Kontraindikation).
  • In der Realität bedürfen aber oft auch Patientinnen oder Patienten mit einer vorbestehenden Suchterkrankung einer Behandlung mit einem psychotropen Medikament. Für die Auswahl einer möglichst verträglichen und wirksamen Medikation kann es sich lohnen einen Sucht- oder Gerontomediziner zu kontaktieren.
  • Bei einer Behandlung mit Medikamenten, die potentiell die Fahrfähigkeit beeinträchtigen können, nicht zuletzt gerade auch bei Psychopharmaka, sollten die betroffenen Personen in der Einstellungs- bzw. Aufdosierungsphase unbedingt auf eine Teilnahme am Strassenverkehr verzichten. CAVE: Es gibt individuelle Wirkunterschiede bei der Anwendung eines oder mehrerer Medikamente, sodass eine potentiell mögliche Beeinträchtigung durch die Einnahme eines oder mehrerer Medikamente oft nur annähernd abgeschätzt werden kann.
  • Bei einer Behandlung mit potentiell die Fahrfähigkeit beeinträchtigenden Medikamenten ist immer und unbedingt zu einer Alkohol-Fahrabstinenz (Fahren nur in einem alkoholnüchternen Zustand) zu raten. Bei der Einnahme von zwei oder mehreren Medikamenten kann es zu medikamentösen Wechselwirkungen kommen und dies kann zu einer Wirkungsverstärkung der medikamentösen Effekte beitragen.

1Definition: Momentane, zeitlich umschriebene sowie ereignisbezogene, physische und psychische Befähigung zum sicheren Lenken eines Motorfahrzeugs im Strassenverkehr
2Definition: Allgemeine, zeitlich nicht umschriebene und nicht ereignisbezogene, physische und psychische Eignung zum sicheren Lenken eines Motorfahrzeugs im Strassenverkehr

 

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