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Sucht und Kindesschutz

Suchtmittelkonsum in einer familiären Situation kann mit Vernachlässigung des Kindes und Durchbrüchen von psychischer, körperlicher und sexueller Gewalt verbunden sein. Vernachlässigung führt zu körperlichen und seelischen, aber auch intellektuellen und sozialen Beeinträchtigungen bei diesen Kindern.

Verbindliche Absprachen zwischen den Eltern und:

  • der medizinischen Fachstelle (Hausarztapotheke etc.) welche die OAT anbietet
  • der Kinder- und Erwachsenenschutzbehörde,
  • der Kinderärztin oder des Kinderarztes / der Hausärztin oder des Hausarztes,
  • der Suchtfachstelle,
  • der sozialpädagogischen Familienbegleitung
  • und allen weiteren Stellen,

die in die Betreuung und Begleitung der Eltern und dem Kind involviert sind, unterstützen das Kindeswohl, welches immer im Vordergrund stehen sollte. Die Kontaktaufnahme zu den entsprechenden Ämtern/Stellen soll schon während der Schwangerschaft erfolgen.

Auskunft zu einem zielführenden Vorgehen erhalten Sie von Ihrem Kantonsarztamt.

 

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