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Stationärer Entzug

Ein Entzug kann sowohl in einem ambulanten wie auch einem stationären Setting durchgeführt werden. Manche Patientinnen und Patienten benötigen ein stationäres Umfeld, um sich vollumfänglich auf die Behandlung einlassen zu können. Andere wiederum bevorzugen den Verbleib in ihrer gewohnten Umgebung und können den gewohnten Alltag weiterführen. Auch eine Mischform ist denkbar, die ersten Schritte ambulant, bei Fortschreiten des Entzugs dann stationär.

Entzug unter Beibehaltung der Methadonmedikation (Teilentzug)

  • Sollte ein hoher Beikonsum von psychotropen Substanzen (inkl. Alkohol) vorliegen, welcher im ambulanten Setting nicht befriedigend gesenkt oder gestoppt werden kann, empfiehlt es sich, eine stationäre Teilentzugsbehandlung mit der Patientin oder dem Patienten zu besprechen (siehe auch Teilentzug).
  • Diese Form des Entzugs wird in Entzugskliniken und allen Entzugsabteilungen der Psychiatrischen Kliniken angeboten.

Stationärer Entzug von Methadon

  • In der Regel werden beim geplanten Methadonabbau die ersten Reduktionsschritte ambulant erfolgen. Dabei richtet man sich individuell nach den Möglichkeiten der Patientin oder des Patienten.
  • Häufig wird der Abbau ab Methadondosen von 20 - 30 mg abwärts als schwierig erlebt, im Kliniksetting gelingen die Abbauschritte manchmal besser. Gegebenenfalls kann eine Umstellung auf Buprenorphin überlegenswert sein.
  • Es sollte genügend Zeit einkalkuliert werden. Der Abbau sollte zwischen zuweisender Ärztin oder zuweisendem Arzt, Patientin oder Patient und Klinik sowie allenfalls weiteren involvierten Institutionen abgestimmt sein. Änderungen in dieser Planung bedürfen einer erneuten Absprache.
  • Bei Abbruch des stationären Entzugs soll eine Weiterführung der OAT mit Methadon gewährleistet sein (CAVE: Hinweis auf Toleranzentwicklung).


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