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Fallvignette

Strassenverkehr

Als Herr G. am Wochenende nach dem Ausgang auf dem Heimweg war, geriet er in eine Polizeikontrolle. In einem Schnelltest habe man Cannabis nachweisen können. Er hatte früher wegen Fahren unter Alkoholeinfluss (FiaZ) schon einmal Probleme mit der Polizei. Als Aussendienstmitarbeiter ist er auf den Fahrausweis (FA) angewiesen. Er möchte von Ihnen wissen, wie die rechtliche Situation genau aussieht.

Grundsätzliche Bemerkungen

  • Die durch Cannabis hervorgerufenen Beeinträchtigungen der Wahrnehmung, der Psychomotorik, sowie der kognitiven und affektiven Funktionen sind nicht mit dem sicheren Führen eines Fahrzeugs im Strassenverkehr zu vereinbaren.
  • Vor allem in Stress-Situationen und in Phasen erhöhter Informationsdichte sind Verlängerungen der Reaktionszeit, Häufungen falscher, inadäquater Reaktionen und Störungen eingeschliffener Automatismen festzustellen, wobei dies vor allem auch bei schwierigen, nicht voraussehbaren Verkehrssituationen Bedeutung erlangt, wenn eine entsprechende "Leistungsreserve" gefordert wird.

Rechtspraxis

  • Für die im Strassenverkehr am häufigsten vorkommenden Drogen wurden Grenzwerte eingeführt, die sich an einer sog. „Nulltoleranz“ orientieren.
  • Im Gesetz ist als analytischen Grenzwert für THC 1.5 μg/l definiert (Vertrauensbereich +/-30%).
  • Nach einem FuD-Ereignis (Fahren unter Drogeneinfluss) sieht sich die betroffene Person mit einem Strafverfahren sowie einem Administrativmassnahmeverfahren, welches über Art und Dauer des Führerausweisentzuges entscheidet, konfrontiert.
  • Gemäss Via sicura soll ab dem 01.01.2013 bei jedem FuD-Ereignis (inkl. solche mit Lenken unter Cannabiseinfluss) eine verkehrsmedizinische Fahreignungs-Begutachtung veranlasst werden.
  • Bei Verkehrsereignissen werden positive Urin-Befunde im Blut weiter untersucht und quantifiziert, da nur die Werte im Blut eine Aussage über eine Beeinträchtigung der Fahrfähigkeit erlauben.
  • Bei einer erstmaligen Zuwiderhandlung mit Fahren unter Cannabiseinfluss folgt ein Führerausweis-Entzug von drei Monaten. Im Wiederholungsfall innerhalb von fünf Jahren beträgt die Mindestentzugsdauer ein Jahr.
  • Für die Wiedererlangung des Führerausweises sind bei einer Cannabisproblematik ein mit Urinkontrollen überprüfter Abstinenznachweis sowie ein verkehrsmedizinisches - und allenfalls zusätzlich ein verkehrspsychologisches – Gutachten erforderlich.
  • Zusätzlich werden in vielen Kantonen regelmässige Gespräche bei einer Fachperson für Suchtmittelprobleme verlangt bzw. empfohlen.

Weitere Infos zu Suchtmittel und Strassenverkehr finden Sie auch auf der Seite von Infodrog bezw. beim Strassenverkehrsamt Ihres Kantons und in einem Artikel aus dem "Jahrbuch zum Strassenverkehrsrecht 2022" von Dario Stagno und Bruno Liniger.

 

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