OAT im Freiheitsentzug
Auch im Gefängnis besteht ein Recht auf lege artis Behandlung einer Krankheit --> Gefängnisgesundheit Schweiz. Es gehört zu den Aufgaben der Gefängnisärztin oder des Gefängnisarztes, eine optimale medizinische Versorgung im Strafvollzug zu gewährleisten. Und OAT ist eine solche Behandlung. Möglich sind folgende Situationen:
- Fortführen einer bereits institutionalisierten OAT
- Auf Wunsch der Patientin/des Patienten der Beginn einer OAT
- Auf Wunsch der Patientin/des Patienten die Beendigung der aktuellen OAT
Es gibt jedoch schweizweit keine Regelung für eine einheitliche OAT im Freiheitsentzug. Einzig in der Strafanstalt Realta/GR kann eine heroingestützte OAT begonnen oder fortgeführt werden.
Wünschenswert wäre eine nationale Haltung bezüglich OAT im Gefängnis, da eine geregelte OAT u. a. gesundheitspräventiv in Bezug auf die Verbreitung von HIV- und Hepatitis C-Infektionen ist. Die Abgabe von Kondomen und die Möglichkeit des Spritzentausches sowie Informationen und Aufklärung durch geschulte Mitarbeiter unterstützen diese Massnahme. Auch kann die Zeitspanne zwischen Verhaftung und Ankunft in der Haftanstalt mehrere Tage betragen. Bei einer Unterbrechung der OAT von 48 Stunden oder länger, ist ein Verlust der Opioidtoleranz zu berücksichtigen und die Dosierung entsprechend anzupassen.
Vor dem Eintritt der Patientin oder des Patienten in die Strafanstalt empfiehlt sich, ein Schreiben an den medizinischen Dienst der Strafanstalt mit folgendem Inhalt (unter Wahrung der Schweigepflicht):
- Genaue Angabe des Opioidagonisten in mg Tagesdosierung schriftlich an die Strafanstalt
- Angabe von weiteren wichtigen, eventuell behandlungsbedürftigen Erkrankungen
- Angabe, ob Infektionskrankheiten vorliegen
- Aktueller Impfstatus, insbesondere bezüglich Hepatitis A und Hepatitis B
- Angabe über regelmässige Medikamenteneinnahme und Klärung, ob diese Medikamente in der Strafanstalt zur Verfügung stehen, eventuell Mitgabe der verordneten Medikation.
Vor der Entlassung muss die Weiterführung der OAT geklärt sein.
Für eine verbesserte Behandlung im Rahmen des Freiheitsentzuges hat das Bundesamt für Gesundheit (BAG) zusammen mit dem Bundesamt für Justiz BJ (BJ) und der Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und –direktoren (KKJPD) im Sommer 2008 das Projekt "Bekämpfung von Infektionskrankheiten im Gefängnis (BIG) 2008-2010" lanciert. Daraus entstanden ist ein Vademekum zu den "Übertragbaren Krankheiten und Abhängigkeiten im Gefängnis". Ein weiteres Ziel des Projektes war, wichtige medizinische und paramedizinische Formulare, die in Anstalten des Freiheitsentzugs verwendet werden zur Verfügung zu stellen:
- Gesundheitsbefragung durch das Pflegepersonal bei Eintritt in den Freiheitsentzug
- Gesundheitsbefragung von Personen im Freiheitsentzug durch nichtmedizinisches Personal
- Entbindung vom Berufsgeheimnis gegenüber der Leitung der Institution
- Entbindung vom Berufsgeheimnis
Die Verwendung obiger Dokumente vereinheitlicht und standardisiert die Rechtssicherheit, die medizinischen Qualität und die Kontinuität der medizinischen Versorgung sowie die Wirtschaftlichkeit für die ganze Schweiz.
Hier finden Sie weiterführende Information zu Gesundheit und Haft.