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Teilentzug / Kontrollierter Konsum

Wie bei allen Entzugsbehandlungen muss die Patientin oder der Patient über die Problematik der Toleranzabnahme (Methadon / Levomethadon / SROM / Buprenorphin) im Sinne eines informed consent aufgeklärt werden.
Die teilweise Reduktion des Konsums oder der Abbau des Beikonsums in OAT:

  • kann ein realistisches Ziel für die Patientin oder den Patienten sein, welches sein Selbstvertrauen für weitere Schritte fördert
  • wirkt schadensmindernd
  • verbessert die finanzielle Situation
  • hilft die persönliche Situation zu stabilisieren
  • gibt einen "klareren Kopf"
  • und kann so eine gute Ausgangslage für die weitere Behandlungsplanung schaffen.

Teilentzug

  • Teilentzug beinhaltet den vollständige Verzicht einer oder mehrere Substanz bei gleichzeitigem Beibehalten des Opioidagonisten (z.B. Alkohol, Kokain, Benzodiazepine)
  • Ein Teilentzug kann ambulant oder stationär erfolgen:
    • Stationärer Teilentzug
      • Die Zielsetzung ist früh mit der Klinik sowie allenfalls weiteren involvierten Institutionen /Personen abzusprechen
    • Ambulanter Teilentzug

Kontrollierter Konsum

  • Nicht immer ist der vollständige Abbau der konsumierten Substanzen möglich oder sinnvoll.
  • Da Kliniken Konsum von illegalen Substanzen, Alkohol und Benzodiazepinen nur bei „Rückfällen“ tolerieren, ist der Weg in den kontrollierten Konsum stationär kaum möglich, ambulant gibt es aber Möglichkeiten wie z.B. KISS.

 

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