Nitazene sind nicht für medizinische Zwecke zugelassen. Die klinischen Erfahrungen im Umgang mit Personen, die diese Substanzen gebrauchen, sind praktisch nicht vorhanden.
Im Strassenhandel werden Fentanyl und Nitazene i.d.R. nicht in Reinform angeboten, sondern oft mit Strassenheroin oder anderen Wirkstoffen gemischt.
Die Substanzen sind in Pulverform oder in falsch deklarierten Tabletten (siehe auch www.saferparty.ch) auf dem Schwarzmarkt erhältlich.
Ein wesentliches Merkmal von Fentanyl und Nitazenen ist ihre hohe Wirksamkeit (bis zu hundert oder gar tausendfach wirksamer als Morphin oder Heroin). Diese aussergewöhnlich hohe Potenz steht im Zusammenhang mit schweren Intoxikationen und Todesfällen durch Überdosierung.
In der Schweiz sind derzeit noch keine Intoxikationen oder Todesfälle mit hochpotenten synthetischen Opioiden bekannt, sie sind aber bereits im Drug Checking nachgewiesen worden (siehe Medlungen auf www.saferparty.ch).
Die Analytik dieser Substanzen gestaltet sich schwierig. Zum einen müssen neue Analyse-Tests entwickelt werden, was nur mit entsprechenden Referenzsubstanzen möglich ist. Diese sind wegen der Illegalität nur schwer erhältlich. Zum anderen ist auf Grund der enorm hohen Potenz dieser Substanzen eine sehr hohe Sensitivität notwendig, die deutlich über das übliche Mass analytischer Testungen hinausgeht.
Übliche toxikologische Untersuchungen erkennen die neuen hochpotenten Opioide nicht.
Empfehlung für Ärztinnen und Ärzte und generell für praktizierende medizinische Fachpersonen
Im Falle unklarer Intoxikationen oder Sterbefälle soll an die Möglichkeit des Einflusses hochpotenter Opioide gedacht werden.
Bei Verdacht sollte auch der unwissentliche Konsum hochpotenter Opioide aufgrund von Beimischungen oder Falschdeklarationen exploriert werden, beispielsweise mit der Frage, welche vermeintlichen Substanzen auf dem Schwarzmarkt oder im Darknet erworben wurden.
Gängige Teststreifen zur Urinkontrolle sind gegenwärtig nicht in der Lage, hochpotente Opioide wie Nitazene ausreichend zu identifizieren und müssen erst entwickelt werden. Eine Identifikation von Fentanyl ist möglich.
Bei Verdachtsfällen wird empfohlen, diese den kantonalen Gesundheitsbehörden niederschwellig zu melden und nach Möglichkeit Substanzen oder Konsummaterialien sicherzustellen, damit Substanzanalysen durchgeführt werden können.
Bei akuter Opioidintoxikation gilt derzeit auch für hochpotente Opioide die Gabe von Sauerstoff und Naloxon als wichtigste Erste-Hilfe-Massnahme.
Die Verschreibung und Abgabe von Naloxon-Nasensprays an betroffene Konsument:innen ist eine geeignete sekundärpräventive Massnahme.
Anders als etwa in Deutschland oder Nordamerika ist in der Schweiz aktuell kein Naloxon-Nasenspray zugelassen. Derzeit laufen Bestrebungen der SSAM und weiterer Institutionen im Kontakt mit dem BAG und der Swissmedic, die Verabreichung solcher Antidot-Nasensprays in naher Zukunft zu ermöglichen.
Es bestehen derzeit keine klinischen Empfehlungen für die adäquate Behandlung einer Abhängigkeit von hochpotenten synthetischen Opioiden. Die Opioidagonistentherapie ist jedoch auch hier Therapie der Wahl.
Im Bedarfsfall ist für eine Behandlung eine Rücksprache mit einer suchtmedizinischen Fachperson z.B. mit der Hepline und den kantonalen Behörden empfohlen.