OAT im Spital
Ein Spitalaufenthalt stellt prinzipiell eine schwierige Situation für jeden Menschen dar, dies gilt natürlich auch für drogenabhängige Menschen. Drogenabhängige Patientinnen und Patienten können Mühe mit den vorgegebenen Strukturen eines Spitals haben. Eine intensive Begleitung unter Einbindung einer Suchtfachstelle ist dann sehr hilfreich. Eine bereits vorbestehende OAT muss im Spital fortgesetzt werden. Ferner bietet eine Hospitalisierung die Gelegenheit eine OAT einzuleiten.
Vor der Einweisung:
- Grundsätzlich ist die bereits installierte OAT fortzusetzen
- Keine Dosisreduktion vor einem Spitalaufenthalt
- Genaue Angabe des Opioidagonisten in mg Tagesdosierung schriftlich an das Spital
- Angabe von weiteren wichtigen, eventuell behandlungsbedürftigen Erkrankungen
- Angabe, ob Infektionskrankheiten vorliegen
- Aktueller Impfstatus, insbesondere bezüglich Hepatitis A und Hepatitis B
- Angabe, welche Medikamente regelmässig eingenommen werden
Während der Hospitalisation:
- Opioidagonistenverordnung ausfüllen
- Dosisanpassungen nach Bedürfnissen der Patientin oder des Patienten, idealerweise nach Rücksprache mit der Ärztin oder dem Arzt, welche oder welcher die OAT verschreibt
Vor dem Austritt:
- rechtzeitig mit der Hausärztin oder dem Hausarzt, welche oder welcher die OAT begleitet (ev. auch Apotheke und / oder Spitex) und der Suchtberatungsstelle Kontakt aufnehmen, um einen Erstkontakt zu vereinbaren und die Abgabe der Medikation zu sichern (Wochenende, Feiertage!)
- Information über Toleranzabnahme