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Strassenverkehr

Im Strassenverkehr gilt für alle bekannten Betäubungsmittel die Nulltoleranz. Das Fahren unter dem Einfluss von illegalen Substanzen (Fahren unter Drogeneinfluss) wird immer mit einem Entzug des Führerausweis geahndet und hat eine hohe Busse zur Folge. Es kann auch eine Haftstrafe (bedingt oder unbedingt) ausgesprochen werden. Bei einem Unfall unter Drogeneinfluss kann die Versicherung die Kostendeckung verweigern.

Dauer des Führerausweisentzugs

  • Mindestens 3 Monate für Personen, die das erste Mal positiv getestet werden
  • Mindestens 12 Monate für Personen, die in den fünf Jahren nach einem ersten Führerausweisentzug erneut positiv getestet werden
  • Mindestens 2 Jahre für Personen, die innert 10 Jahren dreimal positiv getestet werden
  • Definitiver Führerausweisentzug für Personen, die nach einem 2-jährigen Führerausweisentzug erneut positiv getestet werden

Im Rahmen der Via Sicura Regelung des Bundes gilt seit 2013, dass eine Abklärung der Fahreignung bei Verdacht auf Konsum von Betäubungsmitteln mit hohem Suchtpotenzial angeordnet wird. Die Abklärungen erfolgt beim Strassenverkehrsamt Ihres Kantons.

Weitere Infos zu „Suchtmittel und Strassenverkehr“ finden Sie auch auf der Seite von Infoset.

 

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