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Medikamentöse Behandlung

Auch wenn es kein zugelassenes Medikament zur Behandlung der Kokainabhängigkeit gibt und psychotherapeutische Verfahren das Rückgrat der Behandlung darstellen, können medikamentöse Behandlungen erwogen werden. 

Erfolgversprechend bei Behandlung der Komorbidität:

  • Schizophrenien (Antipsychotika)
  • Depressionen (Antidepressiva)
  • Manisch-depressiven Erkrankungen (Lithium und andere stimmungsstabilisierende Medikamente, Antipsychotika, Antidepressiva)
  • Angststörungen (SSRIs, Benzodiazepine zeitlich begrenzt)
  • ADHS im Erwachsenenalter (Methylphenidat, Atomoxetin, Lisdexamphetamin, Modafinil etc.)
  • Zusätzliche Substanzkonsumstörungen (OAT bei Opioidabhängigkeit, langsames Ausschleichen bei Benzodiazepinabhängigkeit, Rückfallprophylaktische Medikamente, Antabus®; Erhöhung des Opioidagonisten senkt das Craving nach Kokain)
  • Kokainparanoia: symptomatische Behandlung mit Antipsychotika oder kurzfristig mit Benzodiazepinen

Aufgrund der Literatur gibt Hinweise auf die Wirksamkeit für medizinische Stimulantien (Amphetamine, Modafinil; Methylphenidat insbesondere bei komorbidem ADHS) und Disulfiram bei Kokainabhängigkeit. Zudem gibt es einen Wirksamkeitsnachweis im Sinne einer Konsumreduktion oder Abstinenz von Kokain während der Verschreibung von retardiertem Dexamphetamin im Rahmen der Heroinabhängigkeit.

CAVE: Alle diese Medikamente werden grundsätzlich im off-label-use eingesetzt und sollten durch eine Fachperson mit suchtmedizinischer Erfahrung angewendet werden. Es besteht keine Zulassungsindikation bei Kokainabhängigkeit und keine Kostenübernahmepflicht der Krankenkassen. Der verordnende Arzt sollte deshalb darüber aufklären, dass die Kosten für diese medikamentöse Behandlung von der Patientin oder vom Patienten selbst übernommen werden müssen. Siehe auch die Empfehlungen der SSAM.

 

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