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Medikamentöse Behandlung

Medikamentöse Behandlungsmethoden sollten immer Teil eines Gesamtbehandlungskonzeptes sein.

Erfolgversprechend bei Behandlung der Komorbidität:

  • Schizophrenien (Antipsychotika)
  • Depressionen (Antidepressiva)
  • Manisch-depressiven Erkrankungen (Lithium und andere stimmungsstabilisierende Medikamente, Antipsychotika, Antidepressiva)
  • Angststörungen (SSRI`s, Lyrica®, Benzodiazepine zeitlich begrenzt)
  • ADHS im Erwachsenenalter (Concerta®, Focalin®, Ritalin®, etc.)
  • Zusätzlichen Suchterkrankungen (Substitution bei chronischer Opiat- oder Benzodiazepinabhängigkeit, Anti-Craving-Medikamente, Antabus®; Erhöhung des Opioidagonisten senkt das Craving nach Kokain)
  • Kokainparanoia: symptomatische Behandlung mit Antipsychotika oder kurzfristig mit Benzodiazepinen

Auf Grund der Literatur gibt es relativ gute Indikationen für Modasomil und Antabus (siehe Glossar). Zudem gibt es aus den Niederlanden einen klaren Wirksamkeitsnachweis im Sinne einer Konsumreduktion oder Abstinenz von Kokain während der Verschreibung von sustained-release Dexamphetamin in der Heroinverschreibung. 
Sowohl Modasomil, Antabus und s-r Dexamphetamin werden grundsätzlich im Off-Label-Use eingesetzt. Es besteht keine Zulassungsindikation bei Kokainabhängigkeit und keine Kostenübernahmepflicht der Krankenkassen. Der verordnende Arzt sollte deshalb darüber aufklären, dass die Kosten für diese medikamentöse Behandlung von der Patientin oder vom Patienten selbst übernommen werden müssen.

 

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