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Strassenverkehr

  • Das Gefühl der Leistungsfähigkeit ist unter Kokain gesteigert, obwohl die Leistung in Wirklichkeit vermutlich nachlässt. Dadurch überschätzen sich Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer.
  • Ko-Konsum (z.B. Alkohol) ist ebenfalls zu beachten.
  • Tatsächlich sind Konzentration und Aufmerksamkeit vermindert, hingegen Reizbarkeit, Aggressivität und Enthemmung gesteigert.
  • Die Pupillen sind erweitert (Mydriasis) und erschweren die Anpassung an helles Licht (-->Blendung).
  • Beim Abklingen der Kokainwirkung treten Müdigkeit und Erschöpfung auf.

Neben der folgenden, streng legalen Betrachtungsweise gibt es auch die Haltungsfrage der Therapeutin oder des Therapeuten zu beachten.

Fahren unter Drogeneinfluss (FuD) wird im revidierten Strassenverkehrsgesetz als «schwere Widerhandlung» klassifiziert und geahndet, was eine Gleichstellung mit einem 0.8-Promille-Alkoholdelikt bedeutet. Die Folgen sind eine Geld- oder Freiheitsstrafe sowie ein Führerausweisentzug für mindestens drei Monate. Nach dem neuen System ansteigender Strafen erhöht sich das Strafmass bei Wiederholung.

Nachfolgende Ausführungen können kantonal unterschiedlich gehandhabt werden und müssen beim zuständigen Strassenverkehrsamt nachgefragt werden:

  • Wenn der Konsum von Drogen wie Kokain erwiesen ist oder wenn ein Fahrzeug unter Drogeneinfluss gelenkt wurde, wird eine verkehrsmedizinische Untersuchung angeordnet.
  • Bei Hinweisen auf eine Kokainproblematik wird der Führerausweis noch vor dieser Untersuchung vorsorglich entzogen.
  • Je nach Ausmass der Problematik (verkehrsrelevanter Missbrauch, Abhängigkeit gemäss ICD-10) wird vor einer Neubeurteilung der Fahreignung ein mind. 6- bzw. 12-monatiger Drogenabstinenznachweis gefordert.

Für weiterführende Informationen verweisen wir Sie auf das Strassenverkehrsamt ihres Kantons.

 

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