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Vom Bewilligungs- zum Meldeverfahren

  • Seit der Anpassung des Betäubungsmittelgesetzes per 1.8.2022 braucht es kein Bewilligungsverfahren mehr für die Anwendung von medizinischem Cannabis.
  • Die Entscheidung, ob ein Cannabisarzneimittel therapeutisch eingesetzt werden soll, wird vom Arzt oder der Ärztin gemeinsam mit der Patientin oder dem Patienten gefällt.
  • Damit das BAG die Entwicklung der Verschreibungen beobachten kann, müssen Ärztinnen und Ärzte einzig einige Daten zur Behandlung dem BAG melden.
  • Die Gesetzesanpassung ändert aber nichts an den Voraussetzungen für die Kostenvergütung von Cannabisarzneimitteln durch die obligatorische Krankenpflegeversicherung. Diese werden derzeit nur in Ausnahmefällen vergütet.

Das Vorgehen beim Verschreiben von Cannabisarzneimitteln

  • Bei jeder Verschreibung eines Cannabisarzneimittels ist eine Meldung zur Therapie obligatorisch. Dies gilt ebenfalls für Neuverschreibungen ab dem 1.8.2022 im Rahmen einer bereits laufenden Behandlung.
  • Zusätzlich müssen nach 1 und nach 2 Jahren der Behandlung Folgemeldungen erfasst werden.

Schritt 1

  • Geben Sie das Betäubungsmittelrezept an Ihre Patientin oder ihren Patienten ab

Schritt 2

Schritt 3

  • Melden Sie sich mit Ihrem HIN-Account an oder registrieren Sie sich einmalig per CH-Login

Schritt 4

  • Erstellen und übermitteln Sie eine neue Meldung im System

Bei Schwierigkeiten

Bundesamt für Gesundheit BAG, MeCanna - Meldesystem Cannabisarzneimittel, Sektion Politische Grundlagen und Vollzug, Schwarzenburgstrasse 157, 3003 Bern, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein., Tel. +41 58 465 37 82, Telefonische Erreichbarkeit: Montag–Freitag 08:30–12:00 h / 14:00–16:00 h

 

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