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Rezept

  • Cannabinoide als Medikamente (ab einer Konzentration von 1% oder mehr) können Betäubungsmittel-Rezept verordnet werden. Für Präparate mit weniger als 1% reicht ein normales Rezept.
  • Für das korrekte Ausfüllen müssen folgende gesetzlichen Vorgaben erfüllt sein (siehe Artikel 46-50 BtmKV)
  • Das Betäubungsmittelrezept muss enthalten:
    • Name, Adresse, Unterschrift und Stempel der verschreibenden Ärztin oder des verschreibenden Arztes;
    • Name, Vorname, Geburtsdatum und Adresse der Patientin oder des Patienten;
    • Ausstellungsdatum;
    • Bezeichnung des Arzneimittels mit kontrollierten Substanzen, seine Darreichungsform und Dosierung (siehe Textbeispiel unten);
    • Menge;
    • Anwendungsanweisung.
  • Das Betäubungsmittelrezept ist einen Monat gültig.
  • Die verschriebene Menge darf nicht über den Bedarf für die Behandlung während eines Monats hinausgehen. Wenn es die Umstände rechtfertigen, kann eine Menge verschrieben werden, die für die Behandlung während höchstens drei Monaten ausreicht. Die verschreibende Ärztin oder der verschreibende Arzt hat in diesem Fall die genaue Dauer der laufenden Behandlung auf dem Rezept anzugeben.

Textbeispiel: 
- 1 OP Cannabisöl 10mg THC/20mg CBD/ml, 10 ml, Dosierung 3-3-3 Tropfen po.
- Bei gut eingestellter Behandlung eventuell auch mehrere OP (so viel wie es für 3 Monate braucht) und als Vermerk
  "3 Monate gültig"

 

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